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Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) ist am 01.10.2006 in
Kraft getreten. Es regelt u.a. die gesetzlich verpflichtende Weiterbildung von
Berufskraftfahrern.
Ziele dieser Weiterbildung sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit im
Straßenverkehr und die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise des
Berufskraftfahrers.
Die Inhalte sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung
vorgeschrieben und müssen eingehalten werden.
Es ergeben sich hieraus 5 Module (je 7 Unterrichtsstunden), die der Berufskraftfahrer
absolvieren muss.
Modul 1 Eco-Training
Modul 2 (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4 Schnittstelle Fahrer
Modul 5 Ladungssicherung

Sämtliche Module können in beliebiger Reihenfolge belegt werden. Bei uns finden die Lehrgänge grundsätzlich samstags ganztätig statt.

               

 

 

 

 

 

 

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